Wer eine Immobilie in Österreich kauft, sollte neben dem Kaufpreis auch die Kosten für Vertrag, Beglaubigungen und Grundbuch einplanen. Die Abwicklung unterscheidet sich vom deutschen Modell: Eine notarielle Beurkundung ist nicht generell erforderlich. Für die Eintragung ins Grundbuch müssen die Unterschriften auf dem Kaufvertrag jedoch grundsätzlich gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Immobilienkauf?
Rechtsanwälte oder Notariate errichten häufig den Kaufvertrag und begleiten die Abwicklung. Dazu gehören etwa die Prüfung des Grundbuchstands, die Vorbereitung einer grundbuchsfähigen Urkunde mit Aufsandungserklärung sowie – wenn vereinbart – eine Treuhandabwicklung. Eigentümerin oder Eigentümer wird die Käuferseite grundsätzlich erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
Wie werden die Gebühren des Notars berechnet?
Die Kosten hängen von Umfang und Art der Leistungen ab. Für anwaltliche Vertragserrichtung wird ein Honorar vereinbart; bei Notariaten gelten die einschlägigen Tarife. Ein Pauschalhonorar kann möglich sein. Hinzukommen können Beglaubigungen, Auslagen und Umsatzsteuer. Lassen Sie sich vorab aufschlüsseln, welche Leistungen und Gebühren im Angebot enthalten sind.
Mit welchen Notar- und Grundbuchkosten ist zu rechnen?
Als grobe Orientierung werden für Rechtsanwalts- oder Notariatskosten häufig etwa ein bis drei Prozent des Kaufpreises angesetzt. Zusätzlich fallen grundsätzlich 1,1 Prozent für die Eintragung des Eigentumsrechts und eine Eingabengebühr für den Grundbuchsantrag an. Die konkrete Bemessungsgrundlage und mögliche Ausnahmen hängen vom Erwerb ab.
Wer trägt die Notarkosten?
Welche Vertragspartei welche Kosten übernimmt, sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein. Üblicherweise trägt die Käuferseite die Kosten für Vertragserrichtung und Eintragung. Aufwendungen für die Löschung bestehender Belastungen können gesondert zugeordnet werden. Maßgeblich sind die Vereinbarungen im konkreten Kaufvertrag.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen bei einer Finanzierung?
Wird zur Sicherung eines Kredits ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen, fällt dafür grundsätzlich eine Gebühr von 1,2 Prozent des Pfandbetrags an. Dazu können Kosten der Pfandurkunde, Beglaubigungen und bankeigene Bearbeitungsentgelte kommen. Diese Positionen sollten beim Vergleich der Finanzierungsangebote berücksichtigt werden.
Warum gehören Notarkosten unbedingt in die Finanzplanung?
Eine realistische Kalkulation erfasst neben Vertrag und Grundbuch auch Grunderwerbsteuer, mögliche Maklerprovision sowie Ausgaben für Finanzierung und Einzug. Die tatsächliche Höhe hängt von Kaufpreis, Vertragsgestaltung und Finanzierung ab. Klären Sie daher die voraussichtlichen Kosten vor Abschluss des Kaufvertrags.
Gut vorbereitet zum Notartermin
Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie und möchten die anfallenden Kosten realistisch einschätzen? Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Verkaufs- oder Kaufprozess.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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