Ob eine Maklerbewertung für das Finanzamt genügt, lässt sich nicht pauschal beantworten. In Österreich kommt es darauf an, für welchen steuerlichen Zweck der Immobilienwert benötigt wird und welche Nachweise das jeweilige Verfahren verlangt. Eine Marktwerteinschätzung kann eine hilfreiche Orientierung sein, ist aber nicht automatisch für jede steuerliche Fragestellung bindend.
Warum Maklerbewertung und Verkehrswertgutachten nicht dasselbe sind
Eine Maklereinschätzung dient häufig dazu, einen realistischen Angebotspreis oder die voraussichtliche Nachfrage am Markt einzuschätzen. Ein Gutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz dokumentiert den Wert hingegen anhand nachvollziehbarer Bewertungsverfahren und begründeter Annahmen. Für steuerliche Zwecke kommt es darauf an, ob die vorgelegten Beweismittel den konkreten Sachverhalt ausreichend belegen.
Wann wird ein niedrigerer Immobilienwert für das Finanzamt relevant?
Bei bestimmten Grundstückserwerben kann für die Grunderwerbsteuer der Grundstückswert maßgeblich sein. Ist der gemeine Wert nachweislich niedriger, kann dieser angesetzt werden. Das Bundesministerium für Finanzen nennt dafür verschiedene mögliche Beweismittel, etwa ein Schätzungsgutachten, einen zeitnahen Kaufpreis oder den Preis vergleichbarer Liegenschaften. Die Beweise werden grundsätzlich von der Behörde gewürdigt.
Was ein Makler trotzdem zur Wertermittlung beitragen kann
Ein Makler kann Lage, Zustand, Nachfrage und vergleichbare Verkäufe am regionalen Markt einordnen. Das kann Eigentümern eine erste Orientierung geben und helfen, Abweichungen zwischen einem angesetzten Wert und dem Marktgeschehen zu erkennen. Ob eine solche Einschätzung im konkreten Steuerverfahren als ausreichender Nachweis dient, entscheidet sich jedoch nach dem Zweck der Bewertung und den vorgelegten Unterlagen.
Die richtige Bewertung hängt vom Verwendungszweck ab
Für einen geplanten Verkauf kann eine fundierte Maklereinschätzung bei der Preisfindung hilfreich sein. Für steuerliche Verfahren gelten je nach Steuerart andere Grundlagen. Bei der Grunderwerbsteuer kann etwa der Grundstückswert oder unter bestimmten Voraussetzungen der gemeine Wert relevant sein; für die Grundsteuer ist der Einheitswert maßgeblich. Bei Schenkungen und Erbschaften fällt in Österreich keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an, für Grundstücke kann aber Grunderwerbsteuer entstehen.
Welche Bewertung ist für Ihre Immobilie sinnvoll?
Wir helfen Ihnen, den Marktwert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen. Wenn Sie eine Bewertung für ein Steuerverfahren benötigen, klären Sie bitte zusätzlich mit Ihrer steuerlichen Beratung, welche Nachweise dafür erforderlich sind.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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